Windmessungen im Hofoldinger Forst sind angelaufen

PRESSEMITTEILUNG der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst

 

Nachdem Ende letzten Jahres der Standortsicherungsvertrag zwischen der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst und den Bayerischen Staatsforsten geschlossen werden konnte, läuft aktuell die Prüfung, ob die Errichtung von Windenergieanlagen im Hofoldinger Forst wirtschaftlich machbar und ökologisch vertretbar ist, an.

 

Noch im Dezember 2019 wurde mit der Windmessung begonnen, die sich über rund ein Jahr hinziehen wird. Dazu wurde im Hofoldinger Forst östlich der Autobahn A8 ein LIDAR-Messgerät installiert, das in einer Höhe von 50-250 Metern über dem Grund die Windstärken misst. Die LIDAR-Technik ist eine dem Radar verwandte Messtechnik, bei der statt Radiowellen Laserstrahlen zum Einsatz kommen. Eine erste Zwischenbilanz zu den Messergebnissen wird voraussichtlich im Frühjahr vorliegen.

 

Suche nach Vorkommen von Großvögeln und anderen Tieren

Neben der Wirtschaftlichkeit ist aber vor allem maßgeblich, ob ein Windenergieprojekt im Hofoldinger Forst auch ökologisch vertretbar ist. Dies stellt nicht nur eine planungsrechtliche Voraussetzung dar, sondern liegt sämtlichen Mitgliedern der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst besonders am Herzen. Noch im Februar soll mit den naturschutzfachlichen Untersuchungen begonnen werden. Dafür wird es eine umfangreiche Felderhebung geben. Mit Hilfe zweier etwa 25 bis 30 Meter hoher Gerüsttürme soll eine Kartierung der Großvögel erfolgen. Horste und Fortpflanzungsstätten werden aufgesucht. Darüber hinaus wird auch nach Uhus, Eulen, der Haselmaus und anderen Tieren gesucht, die im fraglichen Gebiet beheimatet sein könnten.

 

Im Anschluss wird ein faunistisches Gutachten erstellt, die sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und ein landschaftspflegerischer Begleitplan entwickelt.

Erst wenn alle Ergebnisse vorliegen, werden die Mitglieder der ARGE Hofoldinger Forst darüber entscheiden, ob es dort Windenergieanlagen in kommunaler Planungshoheit geben wird. Dies wird frühestens Ende 2020/Anfang 2021 der Fall sein.