PRESSEMITTEILUNG
Windmessungen am Projektstandort wurden von Dezember 2019 bis Dezember 2020 durchgeführt und mit den Ergebnissen der halbjährigen Messung im Höhenkirchner Forst abgeglichen. Diese Daten sowie weitere Langzeitdaten liefern die Basis für das Windertragsgutachten und die Wirtschaftlichkeitsanalyse.
Jedes Windenergieprojekt unterliegt strengen Anforderungen an Natur- und Artenschutz. Die dafür nötigen Untersuchungen, die die Grundlage für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bilden, wurden von März bis Oktober 2020 durchgeführt.
Die Windmessung ergab, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der vier Windräder möglich wäre. Auch aus Sicht des Artenschutzes spricht dem Projekt voraussichtlich nichts entgegen.
Die finale Einschätzung einer Genehmigungsfähigkeit des Projekts obliegt jedoch den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter München und Miesbach in Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern.
Auf Basis dieser Ergebnisse müssen die sechs beteiligten Gemeinden und Landkreise entscheiden, ob sie das Projekt grundsätzlich fortführen wollen. Nächste Schritte wären dann die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises München, die bisher die Errichtung von Windenergieanlagen nicht vorsieht, sowie die Gründung einer Betreibergesellschaft.
Parallel dazu könnte bereits der Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt werden. Würden diese Schritte noch im Jahr 2021 vollzogen, wäre mit einer Genehmigung frühestens im zweiten Halbjahr 2022 zu rechnen. Vor der konkreten Antragstellung auf Errichtung von Windenergieanlagen, sollen die Bürger*innen jedoch umfassend informiert und einbezogen werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist es aktuell nicht möglich, größere Informationsveranstaltungen durchzuführen. Alternativen, beispielsweise hybride Informationsveranstaltungen, werden aktuell geprüft und werden noch vor der Beschlussfassung durch die politischen Gremien durchgeführt.