Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) unterteilt Deutschland, entsprechend der jeweiligen Windverhältnisse, in vier Windzonen. Die DIN EN 1991-1-4/NA unterscheidet nach Windzone I
(Schwachwindstandorte), Windzone II (typische Binnenlandstandorte), Windzone III (Küstennahe Standorte) und Windzone IV (Küstenlinie).
In den ersten Jahren der Windenergienutzung fand der Zubau verstärkt in den windstarken Windzonen III und IV statt.
Die technologische Entwicklung ermöglicht eine wirtschaftliche Energieerzeugung mit Windenergieanlagen auch an Schwachwindstandorten. Hier kommen Windenergieanlagen mit größeren
Anlagendimensionen zum Einsatz.
Mit modernen Windenergieanlagen können in einem Schwachwindgebiet jährlich ca. 8 bis 9 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt werden (Versorgung von ca. 3.000 Haushalten mit jährlichem
Stromverbrauch von 3.000 kWh).
Quellen
windmonitor.iee.fraunhofer.de/